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   BGH, 20.03.2007 - AnwSt (B) 6/06   

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https://dejure.org/2007,10374
BGH, 20.03.2007 - AnwSt (B) 6/06 (https://dejure.org/2007,10374)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2007 - AnwSt (B) 6/06 (https://dejure.org/2007,10374)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06 (https://dejure.org/2007,10374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Staatlichen Beauftragten für die Organe einer Stadt; Berufliche Tätigkeit eines Anwalts außerhalb seiner Anwaltstätigkeit; Zulassung einer Revision durch den Anwaltsgerichtshof

  • Judicialis

    BRAO § 45 Abs. 1 Nr. 4; ; GemO Rh.-Pf. § 124 Abs. 1; ; GemO Rh.-Pf. § 118 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Staatsbeauftragter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 145 Abs. 2
    Voraussetzungen einer Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1506
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1961 - AnwSt (B) 6/61

    Auslegung des § 145 BRAO

    Auszug aus BGH, 20.03.2007 - AnwSt (B) 6/06
    Eine Entscheidung über eine solche Frage liegt auch dann vor, wenn er stillschweigend von einer bestimmten Rechtsansicht über diese Frage ausgegangen ist (vgl. BGHSt 17, 21 f.).
  • BGH, 01.09.2023 - AnwSt (B) 2/23

    Verwerfung der Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der

    Hierfür wäre darzulegen, dass es in dem zu entscheidenden Fall auf eine grundsätzliche, abstrakt formulierbare und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Rechtsfrage oder Frage der anwaltlichen Berufspflichten ankommt und die Lösung dieser Frage sich weder unmittelbar aus dem Gesetz ergibt noch selbstverständlich oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1961 - AnwSt (B) 6/61, BGHSt 17, 21, 27 f. und vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06, NJW-RR 2007, 1506 Rn. 9; Weyland/Reelsen, BRAO, 10. Aufl., § 145 Rn. 9).
  • BGH, 04.05.2021 - AnwSt (B) 1/21

    Anwaltsgerichtliches Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen: Begründung

    Im Übrigen wäre die Nichtzulassungsbeschwerde aber auch deswegen unzulässig, weil der Rechtsanwalt keine Rechtsfrage ausdrücklich bezeichnet oder in einer Weise angesprochen hat, die den Anforderungen des § 145 Abs. 3 Satz 3 BRAO genügen könnte (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom11. Dezember 1961 - AnwSt (B) 6/61, BGHSt 17, 21, 27 f.; vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06, NJW-RR 2007, 1506 Rn. 9; Weyland/Reelsen, BRAO, 10. Aufl., § 145 Rn. 9, 11 f.).
  • BGH, 24.10.2022 - AnwSt (B) 2/22

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung anwaltlicher

    Hierfür wäre darzulegen, dass es in dem zu entscheidenden Fall auf eine grundsätzliche, abstrakt formulierbare und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Rechtsfrage oder Frage der anwaltlichen Berufspflichten ankommt und die Lösung dieser Frage sich weder unmittelbar aus dem Gesetz ergibt noch selbstverständlich oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1961 - AnwSt (B) 6/61, BGHSt 17, 21, 27 f. und vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06, NJW-RR 2007, 1506 Rn. 9; Weyland/Reelsen, BRAO, 10. Aufl., § 145 Rn. 9).
  • BGH, 10.10.2022 - AnwSt (B) 3/22

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Hierfür wäre darzulegen, dass es in dem zu entscheidenden Fall auf eine grundsätzliche, abstrakt formulierbare und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Rechtsfrage oder Frage der anwaltlichen Berufspflichten ankommt und die Lösung dieser Frage sich weder unmittelbar aus dem Gesetz ergibt noch selbstverständlich oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1961 - AnwSt (B) 6/61, BGHSt 17, 21, 27 f. und vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06, NJW-RR 2007, 1506 Rn. 9; Weyland/Reelsen, BRAO, 10. Aufl., § 145 Rn. 9).
  • BGH, 20.03.2023 - AnwSt (B) 7/22

    Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision (hier:

    Hierfür wäre darzulegen, dass es in dem zu entscheidenden Fall auf eine grundsätzliche, abstrakt formulierbare und über den Einzelfall hinaus bedeutsame Rechtsfrage oder Frage der anwaltlichen Berufspflichten ankommt und die Lösung dieser Frage sich weder unmittelbar aus dem Gesetz ergibt noch selbstverständlich oder bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 1961 - AnwSt (B) 6/61, BGHSt 17, 21, 27 f. und vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06, NJW-RR 2007, 1506 Rn. 9; Weyland/Reelsen, BRAO, 10. Aufl., § 145 Rn. 9).
  • OVG Thüringen, 12.05.2021 - 3 ZKO 65/17

    Rechtsverhältnisse im Falle der Einsetzung eines Beauftragten durch die

    Zum einen entsteht durch die Beauftragung zwischen der Rechtsaufsichtsbehörde und dem Beauftragten ein öffentlich-rechtliches Verhältnis eigener Art (BGH, Beschluss vom 20. März 2007 - AnwSt (B) 6/06 - juris), zum anderen besteht das zwischen der betroffenen Gemeinde bzw. Landkreis und der Rechtsaufsichtsbehörde von § 122 Abs. 1 ThürKO aufsichtsrechtlich bestimmte Verhältnis (vgl. zum Adressaten der Maßnahme Beschluss des Senats vom 14. Februar 2014 - 3 EO 80/14 - ThürVBl. 2014, 250-251).
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